Karriere

§ 34d-Erlaubnis: So wirst du Versicherungsmakler

4 MIN LESEZEIT·VERÖFFENTLICHT ·

// Für Umsteiger aus Strukturvertrieb und Ausschließlichkeit

Titelbild „Dein Weg zur Erlaubnis“ – vier Stufen von der Sachkunde bis zum Register, oben ein oranges Prisma mit § 34d

Wer heute in einem Strukturvertrieb oder in der Ausschließlichkeit arbeitet, stellt sich die eigene Maklererlaubnis oft als Berg aus Formularen vor. Bei näherem Hinsehen sind es vier Voraussetzungen und ein Antrag – und einen Teil davon hast du vielleicht längst erfüllt.

// Kurzantwort · Wie werde ich Versicherungsmakler mit eigener Erlaubnis?

Versicherungsmakler brauchen eine eigene Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO: Die IHK verlangt Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und den Nachweis der Sachkunde; zur Erlaubnis gehört der Eintrag ins Vermittlerregister. neo makler begleitet den Weg mit 25 % Rabatt auf die Weiterbildung bei Sachkundegurus und richtet nach dem Registereintrag die Anbindung ein – kostenfrei, einzige Ausnahme ist das Haftungsdach.

Warum du als Makler eine eigene Erlaubnis brauchst

In der Ausschließlichkeit und in vielen Strukturen arbeitest du als Vertreter – im Auftrag eines Versicherers oder eines Vertriebs. Als Versicherungsmakler wechselst du die Seite: Du vermittelst im Auftrag deines Kunden und wählst aus dem Markt, was zu ihm passt. Dafür brauchst du eine eigene Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Eine Erlaubnis als Versicherungsvertreter genügt nicht, denn die IHK erteilt sie ausdrücklich entweder als Makler- oder als Vertretererlaubnis. Das gilt bei neo für jeden Partner – auch in einer White-Label-Struktur. Mit der Erlaubnis übernimmst du Verantwortung: Als Makler haftest du selbst für deine Beratung – beim gebundenen Vertreter übernimmt das Versicherungsunternehmen diese Haftung. Was sich rechtlich zwischen beiden Rollen ändert, erklärt der Artikel Handelsvertreter oder Makler.

Die vier zentralen Voraussetzungen

Zuständig für die Erlaubnis ist deine Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie prüft vier Punkte – fehlt einer, wird die Erlaubnis versagt:

  • Zuverlässigkeit: Gegen dich dürfen keine Gründe sprechen, etwa einschlägige Verurteilungen. Üblich sind dafür ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
  • Geordnete Vermögensverhältnisse: Sie fehlen in der Regel, wenn über dein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder du im Schuldnerverzeichnis eingetragen bist.
  • Berufshaftpflichtversicherung: Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist Pflicht und Teil deines Antrags; die Mindestsummen legt die Versicherungsvermittlungsverordnung fest.
  • Sachkunde: der Nachweis, dass du das fachliche Handwerk beherrschst – über eine Prüfung oder einen gleichgestellten Abschluss.
Weg zur Erlaubnis ansehen

Sachkunde, Absicherung, Antrag, Registereintrag – die vier Schritte auf einen Blick.

Sachkunde: Prüfung oder gleichgestellter Abschluss

Der Regelweg ist die Sachkundeprüfung vor der IHK, heute „Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“ – viele kennen sie noch als „Versicherungsfachmann/-frau IHK“. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, einem simulierten Kundengespräch. Welche Berufsabschlüsse ihr gleichgestellt sind, regelt die Versicherungsvermittlungsverordnung; ob deiner dazugehört, beantwortet verbindlich deine IHK. Wer aus Vertrieb oder Ausschließlichkeit kommt, hat die Sachkunde oft schon nachgewiesen – dann bleibt vor allem der Antrag.

Antrag, Register und Pflichten danach

Den Antrag stellst du bei deiner IHK, zusammen mit den Nachweisen zu Zuverlässigkeit, Vermögensverhältnissen, Berufshaftpflicht und Sachkunde. Zur Erlaubnis gehört der Eintrag ins Vermittlerregister: Deine Registernummer brauchst du für deine Anbindungen und für die Erstinformation deiner Kunden. Daneben meldest du dein Gewerbe beim Gewerbeamt an. Wie lange der Weg dauert, hängt vor allem davon ab, ob du die Sachkunde schon hast und wie schnell deine Unterlagen vollständig sind.

Mit dem Start beginnen laufende Pflichten: die Erstinformation beim ersten Kundenkontakt, die Dokumentation deiner Beratung und 15 Stunden Weiterbildung pro Kalenderjahr. Plane die Weiterbildung von Anfang an ein – sie gehört zum Makleralltag wie die Beratung selbst.

Wie neo dich auf dem Weg begleitet

Hast du die Sachkunde noch nicht, begleiten wir dich: Für die Weiterbildung bei Sachkundegurus, einem Partner aus unserem Netzwerk, erhältst du 25 % Rabatt. Nach dem Eintrag ins Vermittlerregister richten wir deine Anbindung ein – kostenfrei, einzige Ausnahme ist das Haftungsdach –, wo möglich mit Direktanbindungen auf dein Unternehmen und mit Technologie ab Tag eins.

Kommst du aus einem Strukturvertrieb oder der Ausschließlichkeit, rechnen wir deinen Übergang vertraulich mit dir durch – bevor du kündigst. Solange dein bisheriger Vertrag läuft, gelten seine Pflichten – auch Treuepflicht und Wettbewerbsklauseln. Was dein Vertrag regelt, prüft ein spezialisierter Rechtsanwalt – den Kontakt vermitteln wir. Nach deinem Start bei neo fließt deine Courtage ab dem ersten Abschluss, zweimal im Monat abgerechnet.

Und danach bist du selbstständig, aber nicht allein: über 40 Partner, Fallsupport in jeder Sparte und drei Geschäftsführer, die selbst aus dem Vertrieb in die freie Maklerschaft gewechselt sind. Die fünf Fragen vor dem Umstieg beantwortet die Seite Umstieg, den ganzen Weg zum Mitnehmen der Wechsel-Guide.

// Gesetzestexte § 34d GewO · § 84 HGB

Dein Weg zur eigenen Erlaubnis.

Im Erstgespräch klären wir, was dir bis zur Erlaubnis noch fehlt und wie dein Start bei neo aussieht. Dein Gespräch mit uns ist vertraulich.

Erstgespräch anfragen

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Erlaubnis als Versicherungsmakler? +

Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und den Nachweis der Sachkunde. Den Antrag stellst du bei deiner IHK; zur Erlaubnis gehört der Eintrag ins Vermittlerregister.

Muss ich die Sachkundeprüfung ablegen, wenn ich schon im Vertrieb war? +

Nicht unbedingt. Hast du die Sachkundeprüfung vor der IHK bereits bestanden oder einen gleichgestellten Berufsabschluss, musst du sie nicht wiederholen. Welche Abschlüsse gleichgestellt sind, regelt die Versicherungsvermittlungsverordnung – verbindlich beantwortet das deine IHK.

Wie unterstützt neo makler auf dem Weg zur Erlaubnis? +

Mit 25 % Rabatt auf die Weiterbildung bei Sachkundegurus und einem vertraulichen Erstgespräch, in dem wir deinen Übergang durchrechnen – bevor du kündigst. Nach dem Registereintrag richten wir deine Anbindung ein: kostenfrei, einzige Ausnahme ist das Haftungsdach.

Erstgespräch anfragen