Raus aus der Ausschließlichkeit: Wechsel zum Makler
// Für Vertreter in der Ausschließlichkeit
Ein Haus, ein Tarifwerk – und Kunden, die nach dem Vergleich fragen, nach Investment, nach der Immobilie. Wer aus der Ausschließlichkeit in die Maklerschaft wechseln will, steht vor drei Fragen: Was ändert sich rechtlich? Was muss ich vor der Kündigung klären? Und wovon lebe ich am Anfang?
// Kurzantwort · Wie wechsle ich aus der Ausschließlichkeit in die Maklerschaft?
Wenn du aus der Ausschließlichkeit wechselst, arbeitest du danach als eigenständiger Versicherungsmakler mit eigener Erlaubnis nach § 34d GewO – im Auftrag deiner Kunden statt eines Versicherers. Über neo makler bekommst du dafür Zugang zu über 200 Produktgeber- und Technologiepartnern, Verwaltungsprogramm, Vergleichsrechnern und Support in jeder Sparte; die Anbindung ist kostenfrei, einzige Ausnahme ist das Haftungsdach.
Ausschließlichkeitsvertreter oder Makler: was sich rechtlich ändert
Als Ausschließlichkeitsvertreter – auch Einfirmenvertreter genannt – bist du Handelsvertreter nach § 84 HGB und stehst rechtlich auf der Seite des Versicherers (§ 59 Abs. 2 VVG). Als Versicherungsmakler vermittelst du im Auftrag deines Kunden (§ 59 Abs. 3 VVG) und wählst aus dem Markt, was zu ihm passt. Dafür brauchst du eine eigene Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und den Eintrag ins Vermittlerregister – zuständig ist deine IHK.
Bei neo gilt: Kein § 84 HGB. Kein Handelsvertreter. Du arbeitest als eigenständiger Makler, ohne Ausschließlichkeit, ohne Weisungen und ohne Mindestumsatz; neo stellt dir Plattform, Abrechnung und Anbindungen bereit und erhält dafür 10 % der Courtage. Die Unterschiede im Detail zeigt der Modellvergleich.
Was du vor der Kündigung klärst
Dein Vertretervertrag bestimmt Tempo und Ablauf – vor allem in vier Punkten:
- Kündigungsfrist: gesetzlich ein Monat im ersten Vertragsjahr, steigend auf sechs Monate nach fünf Jahren (§ 89 HGB) – Verträge sehen oft längere Fristen vor.
- Wettbewerbsverbot: Für die Zeit nach dem Vertrag ist ein Verbot nur schriftlich möglich, für höchstens zwei Jahre, beschränkt auf deinen Bezirk oder Kundenkreis und gegen eine angemessene Entschädigung (§ 90a HGB).
- Ausgleichsanspruch: Der Anspruch nach § 89b HGB entfällt bei eigener Kündigung in der Regel.
- Bestand: Bestand und Kundendaten liegen oft bei der Gesellschaft. Kunden aktiv mitzunehmen kann gegen Wettbewerbs- und Abwerbeklauseln verstoßen.
Was dein Vertrag tatsächlich regelt, prüft ein spezialisierter Rechtsanwalt – den Kontakt vermitteln wir. Solange dein bisheriger Vertrag läuft, gelten seine Pflichten – auch Treuepflicht und Wettbewerbsklauseln.
Der Wechsel-Guide: sieben Kapitel, zwölf Fragen an deinen Altvertrag – als PDF, ohne Anmeldung.
Wovon lebst du in den ersten Monaten?
Die ehrliche Antwort: Es kommt auf deinen Altvertrag und deinen Bestand an. Wir rechnen deinen Übergang vertraulich mit dir durch – bevor du kündigst. In die Rechnung gehören laufende Provisionen und eine mögliche Stornohaftung aus dem bisherigen Vertrag ebenso wie der Aufbau deines eigenen Bestands.
Nach deinem Start bei neo fließt deine Courtage ab dem ersten Abschluss: 90 % jeder Courtage, zweimal im Monat abgerechnet, für über 95 % des Versicherungsgeschäfts ohne Stornoreserve. Jede neue Police ist dir direkt zugeordnet. Was ein Vertrag heute bei dir bringt und was mit neo, zeigt der Courtage-Rechner in Euro.
Dein Weg zur eigenen § 34d-Erlaubnis
Hast du die Sachkunde schon, bleibt vor allem der Antrag. Die vier Etappen:
- Sachkunde: IHK-Sachkundeprüfung oder ein gleichgestellter Abschluss – zur Vorbereitung mit 25 % Rabatt auf die Weiterbildung bei Sachkundegurus.
- Berufshaftpflicht: Die Vermögensschadenhaftpflicht ist Pflicht für jeden Versicherungsmakler und Teil deines Antrags.
- Antrag: Erlaubnis bei der IHK beantragen – mit den Nachweisen zu Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen.
- Registereintrag: Danach richten wir deine Anbindung ein, wo möglich mit Direktanbindungen auf dein Unternehmen – kostenfrei, einzige Ausnahme ist das Haftungsdach.
Den ganzen Ablauf zeigt der Wechsel-Fahrplan.
Ab dem Start: Marktzugang, Technik, Netzwerk
Statt eines einzigen Produktregals hast du Zugang zu über 200 Produktgeber- und Technologiepartnern; im Versicherungsgeschäft arbeitet neo mit der BCA zusammen, über die mehr als 95 % laufen. Du arbeitest mit dem Maklerverwaltungsprogramm, der Kunden-App FinanzCockpit unter deiner Marke und den Vollversionen von FBxpert, Comparit, NAFI, Covomo und Thinksurance. Research vergleicht jede Produktkategorie nach eigenen Kriterien: Du berätst, wir rechnen.
Neue Sparten baust du nicht allein auf: Beim ersten Immobilien- oder Edelmetallgeschäft sitzt ein Spezialist mit am Tisch, und Investment gibst du ohne eigene § 34f-Erlaubnis als Tippgeber an die Vermögensverwaltung neo Portfolio Management (im Haftungsdach der BfV Bank für Vermögen AG) weiter.
Selbstständig – aber nicht allein
Der Preis der Freiheit ist oft das Alleinsein: keine Kollegen, niemand zum Gegenlesen. Bei neo bist du selbstständig, aber Teil eines Netzwerks mit über 40 Partnern, Fallsupport in jeder Sparte und gemeinsamen Events. Alle drei Geschäftsführer sind selbst aus dem Vertrieb in die freie Maklerschaft gewechselt – die Gründer im Porträt.
Dein nächster Schritt: die fünf Fragen, die sich jeder vor dem Umstieg stellt, und der Schnell-Check in Euro – Umstieg aus Struktur und Ausschließlichkeit.
// Gesetzestexte § 84 HGB · § 89 HGB · § 89b HGB · § 90a HGB · § 59 VVG · § 34d GewO
Dein Wechsel, in Ruhe besprochen.
Im Erstgespräch gehen wir deinen Weg zur eigenen Maklererlaubnis gemeinsam durch. Dein Gespräch mit uns ist vertraulich.
Erstgespräch anfragenHäufige Fragen
Brauche ich eine eigene Erlaubnis als Makler? +
Ja. Als Versicherungsmakler brauchst du eine eigene Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und den Eintrag ins Vermittlerregister; zuständig ist deine IHK. Den Weg dorthin begleiten wir – mit 25 % Rabatt auf die Weiterbildung bei Sachkundegurus.
Kann ich meinen Bestand mitnehmen? +
Das hängt von deinem Vertretervertrag ab; oft liegen Bestand und Kundendaten bei der Gesellschaft. Kunden aktiv mitzunehmen kann gegen Wettbewerbs- und Abwerbeklauseln verstoßen und deinen Ausgleichsanspruch (§ 89b HGB) kosten – das prüft ein spezialisierter Rechtsanwalt, den Kontakt vermitteln wir. Sicher ist: Nach deinem Start bei neo makler wird jede neue Police direkt dir zugeordnet.
Muss ich kündigen, bevor wir sprechen? +
Nein. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Entscheidungen zu deinem bestehenden Vertrag triffst du erst, wenn du weißt, ob neo makler zu dir passt – und nachdem dein Altvertrag rechtlich geprüft ist. Das übernimmt ein spezialisierter Rechtsanwalt, den Kontakt vermitteln wir dir.
Wie hilft neo, wenn ich eine Sparte noch nicht kenne? +
Mit Support in jeder Sparte, Research mit Produktvergleichen nach eigenen Kriterien und Spezialisten aus dem Expertennetzwerk – du bleibst Ansprechpartner deines Kunden.