Stornohaftung und Provisionsvorschuss: Was beim Wechsel auf dich zukommt
// Für Vermittler im Strukturvertrieb und in der Ausschließlichkeit
Über Stornos spricht im Vertrieb selten jemand gern – bis zur Kündigung. Dann kann eine Aufstellung auf dem Tisch landen: offene Vorschüsse, einbehaltene Reserven, Rückforderungen für Verträge, die du vor Jahren geschrieben hast. Wer das Geld-Kapitel seines Wechsels vorher versteht, plant ehrlicher und verhandelt gelassener.
// Kurzantwort · Muss ich Provisionsvorschüsse zurückzahlen, wenn Verträge storniert werden?
Oft ja: Ein Provisionsvorschuss ist erst verdient, wenn der Kunde die Beiträge zahlt – kündigt er eine Lebens- oder Kranken-Vollversicherung in den ersten fünf Jahren, darf der Vermittler nach § 49 VAG nur den anteilig verdienten Teil behalten, auch nach einem Ausstieg. Vor einer Rückforderung muss das Unternehmen gefährdete Verträge in der Regel nachbearbeiten, und mit dem Buchauszug nach § 87c HGB prüfst du jede Forderung. Bei neo makler gibt es für über 95 % des Versicherungsgeschäfts keine Stornoreserve, und ein Storno wird im selben Verhältnis geteilt wie die Courtage.
Vorschuss ist nicht verdient: wie Provision entsteht
Im Versicherungsvertrieb entsteht der Anspruch auf Provision, sobald der Kunde die Prämie gezahlt hat, aus der sie sich berechnet (§ 92 Abs. 4 HGB). In der Lebens- und Krankenversicherung wird die Abschlussprovision trotzdem häufig vorab ausgezahlt – obwohl der Kunde die Beiträge erst über Jahre zahlt. Rechtlich ist das ein Vorschuss auf Provision, die erst noch verdient werden muss. Steht fest, dass der Kunde nicht mehr zahlt, entfällt der Anspruch, und bereits erhaltene Beträge sind zurückzugewähren (§ 87a Abs. 2 HGB).
Stornohaftung: fünf Jahre in Leben und Kranken-Vollversicherung
Für die Lebensversicherung, die substitutive Krankenversicherung und die Restschuldversicherung macht das Gesetz eine klare Vorgabe: Kündigt der Kunde in den ersten fünf Jahren nach Vertragsschluss – oder stellt er den Vertrag beitragsfrei –, darf der Vermittler die Provision nur in der Höhe behalten, die bei gleichmäßiger Verteilung über diese fünf Jahre bis dahin angefallen wäre (§ 49 VAG). Abweichende Vereinbarungen zwischen Versicherer und Vermittler sind unwirksam. Für andere Sparten regelt dein Vertrag, wie lange du haftest.
Wichtig für deinen Wechsel: Die Stornohaftung endet nicht mit deinem Vertrag. Wird ein Vertrag, den du vermittelt hast, innerhalb der Haftungszeit gekündigt, kann eine Rückforderung auch Monate nach deinem Ausstieg kommen.
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Stornoreserve: Sicherheit, die oft erst später frei wird
Viele Vertriebe und Pools behalten einen Teil der Provision als Stornoreserve ein – als Sicherheit für spätere Rückforderungen. Wann und in welchem Umfang sie ausgezahlt wird, regelt dein Vertrag; häufig erst, wenn die Haftungszeiten abgelaufen sind. Für deine Planung heißt das: Rechne die Reserve nicht als verfügbares Geld, solange nicht feststeht, wann sie frei wird. Frag nach dem aktuellen Stand und den Auszahlungsregeln, bevor du kündigst.
Nachbearbeitung: was vor einer Rückforderung passieren muss
Das Unternehmen kann nicht jedes Storno ungeprüft an dich weiterreichen. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, soweit die Nichtausführung auf Umständen beruht, die das Unternehmen zu vertreten hat (§ 87a Abs. 3 HGB). Nach der Rechtsprechung muss es gefährdete Verträge deshalb in der Regel nachbearbeiten – selbst, etwa mit einem Schreiben an den Kunden, oder indem es dir mit einer Stornogefahrmitteilung Gelegenheit dazu gibt. Ob das im Einzelfall ausreichend geschehen ist, prüft ein spezialisierter Rechtsanwalt; den Kontakt vermitteln wir.
Buchauszug: dein Recht auf Transparenz
Das Unternehmen muss über deine Provisionen monatlich abrechnen; der Zeitraum lässt sich auf höchstens drei Monate verlängern. Zusätzlich kannst du einen Buchauszug über alle Geschäfte verlangen, für die dir Provision zusteht, und Auskunft über alle Umstände, die für Anspruch, Fälligkeit und Berechnung wesentlich sind. Wird der Buchauszug verweigert oder bestehen begründete Zweifel an seiner Richtigkeit, kannst du Einsicht in die Geschäftsbücher verlangen – nach Wahl des Unternehmens für dich oder für einen Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigten Buchsachverständigen. Diese Rechte lassen sich vertraglich nicht ausschließen (§ 87c HGB). Ein Tipp aus der Praxis: Führe deine eigene Liste mit Kunde, Produkt, Beginn und Provision – sie macht jeden Abgleich einfacher.
Minus auf dem Provisionskonto: ruhig bleiben, prüfen lassen
Steht dein Provisionskonto nach dem Ausstieg im Minus, ist nicht jede Forderung berechtigt – aber auch nicht jede unberechtigt. Bevor du zahlst oder etwas unterschreibst, lass Abrechnung, Nachbearbeitung und Vertrag prüfen. Und plane mögliche Rückforderungen von Anfang an ein: Wir rechnen deinen Übergang vertraulich mit dir durch – bevor du kündigst, mit Kündigungsfrist, offenen Vorschüssen und Reserve. Solange dein bisheriger Vertrag läuft, gelten seine Pflichten – auch Treuepflicht und Wettbewerbsklauseln.
So rechnet neo: Storno im selben Verhältnis, ohne Stornoreserve
Auch als Makler gilt: Wird ein Vertrag in der Haftungszeit gekündigt, kann die Gesellschaft Courtage zurückfordern – § 49 VAG gilt für jeden Versicherungsvermittler. Der Unterschied liegt darin, wie fair und nachvollziehbar das geregelt ist. Bei neo wird ein Storno im selben Verhältnis geteilt wie die Courtage: Bei einer PKV mit 5.500 € Courtage erhältst du 4.950 € und neo 550 € – eine Rückforderung wird genauso 90/10 verteilt. Eine Stornoreserve gibt es bei neo für über 95 % des Versicherungsgeschäfts nicht; bei einzelnen Anbindungen bildet der Pool bzw. die Gesellschaft eine eigene Reserve, neo behält davon nichts zusätzlich ein. Abgerechnet wird zweimal im Monat, in einer Abrechnung für alle Sparten. Mehr dazu im Artikel Courtage-Split 90/10.
// Gesetzestexte § 87a HGB · § 87c HGB · § 92 HGB · § 49 VAG
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Erstgespräch anfragenHäufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Provisionsvorschuss und Provision? +
Provision ist verdient, wenn der Kunde die Beiträge gezahlt hat, aus denen sie sich berechnet. Ein Vorschuss wird vorher ausgezahlt – zahlt der Kunde nicht mehr, entfällt der Anspruch anteilig, und erhaltene Beträge sind zurückzugewähren.
Wie lange hafte ich für Stornos? +
In der Lebensversicherung, der substitutiven Krankenversicherung und der Restschuldversicherung gelten nach § 49 VAG die ersten fünf Jahre nach Vertragsschluss: Kündigt der Kunde in dieser Zeit, behält der Vermittler nur den anteilig verdienten Teil. Für andere Sparten regelt dein Vertrag die Haftungszeit.
Muss ich nach meiner Kündigung noch Provisionen zurückzahlen? +
Das ist möglich, denn die Stornohaftung endet nicht mit deinem Vertrag. Vor einer Rückforderung muss das Unternehmen gefährdete Verträge in der Regel nachbearbeiten; ob eine Forderung berechtigt ist, prüft ein spezialisierter Rechtsanwalt – den Kontakt vermitteln wir.
Wie verlange ich einen Buchauszug? +
Fordere ihn beim Unternehmen an, am besten schriftlich und bezogen auf die Abrechnungen, die du prüfen willst. Nach § 87c HGB steht dir ein Buchauszug über alle provisionspflichtigen Geschäfte zu; dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Gibt es bei neo makler eine Stornoreserve? +
Nein – für über 95 % des Versicherungsgeschäfts nicht. Bei einzelnen Anbindungen bildet der Pool bzw. die Gesellschaft eine eigene Reserve; neo behält davon nichts zusätzlich ein. Ein Storno wird im selben Verhältnis geteilt wie die Courtage.