Baufinanzierung als Makler: mit § 34i oder als Tippgeber
// Für Makler, Finanzdienstleister und Umsteiger aus Strukturvertrieb und Ausschließlichkeit
Eine Immobilie kauft man selten zweimal – und die Finanzierung entscheidet mit, ob sich der Kauf rechnet. Wer hier auf andere verweist, gibt oft mehr ab als einen einzelnen Fall.
// Kurzantwort · Darf ich als Makler Baufinanzierungen vermitteln?
Wer Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i GewO. Bei neo makler vermitteln Partner mit dieser Erlaubnis Baufinanzierungen – u. a. über Europace – zu Konditionen, die sonst erst ab über 20 Mio. € Vermittlungsvolumen pro Jahr erreichbar sind; ohne Erlaubnis geben sie den Kontakt als Tippgeber weiter.
Was § 34i GewO verlangt
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermitteln oder Dritte dazu beraten will, braucht eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO. Die Voraussetzungen ähneln denen der Versicherungsvermittlung:
- Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflichtversicherung für die Vermittlungstätigkeit – hast du schon eine für die Versicherungsvermittlung, prüfe, ob sie auch die Darlehensvermittlung abdeckt
- Sachkunde – über die Sachkundeprüfung vor der IHK oder einen gleichgestellten Berufsabschluss
Dazu kommt der Eintrag ins Vermittlerregister. Anders als bei § 34d ist nicht überall die IHK zuständig: Je nach Bundesland erteilt die IHK oder eine andere Behörde, etwa das Gewerbeamt, die Erlaubnis. Mit ihr kommen laufende Pflichten, unter anderem zur Information deiner Kunden. Wer nur Verbraucherdarlehen ohne Immobilienbezug vermittelt, braucht dagegen eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Wie der Weg in der Versicherungsvermittlung aussieht, beschreibt der Artikel zur § 34d-Erlaubnis.
Tippgeber: Was ohne Erlaubnis geht
Ohne eigene Erlaubnis kannst du als Tippgeber arbeiten: Du stellst den Kontakt her, Beratung und Vermittlung des Darlehens übernimmt, wer dafür die Erlaubnis hat. Die Grenze ist eng. In der Regel gilt: Wer zu konkreten Darlehen berät oder Angebote vorstellt, vermittelt – und braucht die Erlaubnis.
Für Makler, die Finanzierungen nur gelegentlich sehen, ist das oft ein pragmatischer Einstieg. Wer regelmäßig Kunden beim Kauf, beim Bau oder bei der Anschlussfinanzierung begleitet, kommt mit der eigenen Erlaubnis weiter: Dann berätst du selbst und behältst die ganze Strecke in der Hand. Wie die Rolle zu deinem Geschäft passt, besprechen wir im Erstgespräch; die rechtliche Prüfung deines Einzelfalls gehört zu einem Rechtsanwalt.
Großvermittler-Konditionen ab dem ersten Fall, u. a. über Europace – mit eigener Erlaubnis oder als Tippgeber.
Konditionen ab dem ersten Fall
Mit eigener Erlaubnis nach § 34i vermittelst du Baufinanzierungen über neo – u. a. über Europace, eine Plattform, auf der Vermittler Angebote zahlreicher Darlehensgeber vergleichen und einreichen. Du bekommst Konditionen, die sonst erst ab über 20 Mio. € Vermittlungsvolumen pro Jahr erreichbar sind – und zwar ab dem ersten Fall, ohne dass du eigenes Volumen mitbringen musst.
// Courtage Finanzierung
Richtwert: über 2,30 % der Finanzierungssumme – als 100-%-Wert vor dem 90/10-Split, je nach Gesellschaft höher oder niedriger. Abgerechnet wird zweimal im Monat, in einer Abrechnung für alle Sparten.
Ein Kauf, viele Anlässe
Eine Baufinanzierung kommt selten allein. Kauft dein Kunde eine Immobilie, stehen weitere Themen an: Wohngebäudeversicherung, Strom und Gas, Photovoltaik, Wärmepumpe, DSL – und die Frage, wie die Familie abgesichert ist, solange der Kredit läuft. Wer die Finanzierung begleitet, ist für all das der naheliegende Ansprechpartner – und erfährt früh, was sich im Leben seines Kunden ändert. Mehr dazu im Artikel Cross-Selling für Makler. Zwei Fragen an deinen Bestand helfen beim Start:
- Welche Kunden planen in nächster Zeit Kauf, Bau oder Modernisierung?
- Bei wem läuft in den kommenden Jahren eine Zinsbindung aus – und steht damit eine Anschlussfinanzierung an?
Für Kapitalanleger kommt die Immobilie selbst dazu: Neubau, WG-Konzepte, Bestand, Denkmal, Pflegeimmobilien und Sondervermietung. Hier greifen Objekt und Finanzierung ineinander – erst wenn beides zusammen durchgerechnet ist, zeigt sich, ob sich eine Immobilie für den Kunden trägt. Wir screenen die Bauträger und erstellen zu jedem Objekt eine Objektanalyse; du vermittelst mit eigener Erlaubnis nach § 34c GewO oder gibst als Tippgeber weiter. Alle Objektarten zeigt die Sparte Immobilien.
Wer hinter der Sparte steht
Immobilien und Finanzierung verantwortet Mitgründer und Geschäftsführer Matthias Lang, Leiter Immobilien & Finanzierung – selbst Makler mit Erlaubnissen nach § 34c, § 34d und § 34i GewO. Mit seinem eigenen Maklerunternehmen ML Finanzkonzepte berät er vor allem Ärzte und Immobilieninvestoren. Beim ersten Immobiliengeschäft eines Partners sitzt ein Spezialist aus dem Netzwerk mit am Tisch, und Fallsupport gibt es in jeder Sparte. Du bleibst Ansprechpartner deines Kunden, das Geschäft bleibt deinem Bestand zugeordnet. Mehr über Matthias Lang steht im Porträt der Gründer.
Du bist heute noch im Strukturvertrieb oder in der Ausschließlichkeit? Nach deinem Start bei neo vermittelst du Baufinanzierungen mit eigener Erlaubnis nach § 34i GewO selbst oder gibst sie als Tippgeber weiter. Am Anfang steht die eigene Erlaubnis nach § 34d GewO – den Weg dorthin begleiten wir. Mehr auf der Seite Umstieg.
// Gesetzestexte § 34i GewO · § 34c GewO · § 34d GewO
Finanzierung in deiner Kundenbeziehung halten.
Im Erstgespräch klären wir, ob du mit eigener Erlaubnis nach § 34i oder als Tippgeber startest – und welche Anlässe in deinem Bestand stecken.
Erstgespräch anfragenHäufige Fragen
Brauche ich für Baufinanzierungen eine eigene Erlaubnis? +
Ja, wenn du Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelst oder dazu berätst: Dafür ist eine Erlaubnis nach § 34i GewO nötig. Ohne Erlaubnis bleibt die Rolle als Tippgeber, der nur den Kontakt herstellt.
Welche Konditionen bekomme ich bei neo in der Baufinanzierung? +
Konditionen, die sonst erst ab über 20 Mio. € Vermittlungsvolumen pro Jahr erreichbar sind – ab dem ersten Fall, u. a. über Europace. Alle Courtage-Richtwerte stehen auf der Courtagen-Seite.
Wer unterstützt mich bei Immobilien und Finanzierung? +
Die Sparte verantwortet Geschäftsführer Matthias Lang, selbst Makler mit Erlaubnis nach § 34i GewO. Beim ersten Immobiliengeschäft sitzt ein Spezialist aus dem Netzwerk mit am Tisch.